Seit dem 5. Oktober 2005 ist die teilrevidierte Fachhochschulverordnung zusammen mit dem geänderten Fachhochschulgesetz und weiteren Ausführungserlassen in Kraft. Dies ist aufgrund der Einführung des Bachelor-Master-Systems erfolgt. Im Mittelpunkt der angepassten Rechtsgrundlagen stehen unter anderem die Überführung der zuvor kantonal geregelten Bereiche Gesundheit, Soziale Arbeit und Kunst.
Detaillierte Informationen zu den verschiedenen Diplomen und den entsprechenden weiteren Voraussetzungen wie Berufspraxis und/oder Nachdiplomkurs finden Sie auf dem
Merkblatt und auf dem
offiziellen Gesuchsformular.
Die altrechtlichen Titel bleiben auch nach der Umstellung auf das Bachelor-Master-System geschützt. Ab 1.1.2009, wenn die ersten Bachelor-Diplome abgegeben werden, können Inhaberinnen und Inhaber altrechtlicher FH-Titel zusätzlich den Titel Bachelor of Science (BSc) respektive Bachelor of Arts (BA) führen. Ein nachträglicher Titelerwerb ist nicht vorgesehen.