- Gesuche können durch das Gesuchsformular mit Hilfe des Merkblattes eingereicht werden.
Das SBFI nimmt nur Gesuche mit dem entsprechenden Gesuchsformular entgegen. Wird ein Gesuch ohne Formular oder mit einem anderen Formular eingereicht, wird es umgehend der Gesuchstellerin/dem Gesuchsteller zurückgeschickt.