SBFI

NACHTRÄGLICHER ERWERB DES FH-TITELS (NTE)

Informationen

Per 01.01.2015 trat die Verordnung zum nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels (NTE) mit der Regelung des NTE für den Bereich Pflege in Kraft. 

  • Gesuche können durch das Gesuchsformular mit Hilfe des Merkblattes eingereicht werden.  

Das SBFI nimmt nur Gesuche mit dem entsprechenden Gesuchsformular entgegen. Wird ein Gesuch ohne Formular oder mit einem anderen Formular eingereicht, wird es umgehend der Gesuchstellerin/dem Gesuchsteller zurückgeschickt.

Registrierung im Nationalen Gesundheitsberuferegister NAREG


Es wird folgender geschützter Titel abgegeben:

  • Dipl. Pflegefachfrau FH/Dipl. Pflegefachmann FH

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