Personen mit einem Abschluss von Vorgängerschulen der heutigen Fachhochschulen können beim SBFI unter bestimmten Voraussetzungen nachträglich den entsprechenden Fachhochschultitel beantragen. Diese Regelung gilt seit mehreren Jahren für Diplomierte einer Höheren Fachschule der Bereiche Technik, Wirtschaft, Design, soziale Arbeit und Kunst. Insgesamt hat das SBFI seit dem Jahre 2000 über 15'000 nachträglich erworbene Fachhochschultitel erteilt.
Mit der Verordnungsänderung, die das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement per 1. Mai 2009 in Kraft gesetzt hat, werden auch die Voraussetzungen für den nachträglichen Titelerwerb für die Ausbildungen in Physiotherapie, Ergotherapie, Ernährungsberatung und Hebamme geregelt. Beim nachträglichen Titelerwerb gibt das SBFI geschützte Fachhochschultitel nach altem Recht ab. Sie berechtigen seit 1. Januar 2009 auch zum Führen des entsprechenden Bachelortitels, da die Fachhochschulen inzwischen auf das international gebräuchliche Bachelor-/Master-System umgestellt haben
Es werden folgende geschützte Titel abgegeben:
- Dipl. Physiotherapeutin FH/Dipl. Physiotherapeut FH
- Dipl. Ergotherapeutin FH/Dipl. Ergotherapeut FH
- Dipl. Ernährungsberaterin FH/Dipl. Ernährungsberater FH
- Dipl. Hebamme FH
Es ist mit einer Bearbeitungszeit von bis zu drei Monaten zu rechnen. Bei entsprechender Dringlichkeit nehmen Sie bitte mit dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) Kontakt auf (siehe Auskunft & Beratung).
Wir wünschen Ihnen privat und beruflich viel Erfolg!