Die altrechtlichen Titel bleiben auch nach der Umstellung auf das Bachelor-Master-System geschützt. Ab 1.1.2009, wenn die ersten Bachelor-Diplome abgegeben werden, können Inhaberinnen und Inhaber altrechtlicher FH-Titel zusätzlich den Titel Bachelor of Science (BSc) respektive Bachelor of Arts (BA) führen. Ein nachträglicher Erwerb des Bachelor-Titels wird nicht vorgenommen.
Inhaberinnen und Inhaber von Diplomen folgender Vorgängerschulen der Fachhochschulen können wie bis anhin beim Staatssekretariat für Bildung,Forschung und Innovation (SBFI) den nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels gemäss altem Recht beantragen:
- Ingenieurschule HTL
- Höhere Wirtschafts- und Verwaltungsschule HWV
- Höhere Fachschule für Gestaltung HFG
- Höhere Hauswirtschaftliche Fachschule HHF
- Hotelfachschule Lausanne (Abschlüsse der Jahre 1998, 1999 und 2000)
Zu beachten für den nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels ist:
Es werden folgende geschützte Titel vergeben:
- Ingenieurin FH / Ingenieur FH
- Architektin FH / Architekt FH
- Chemikerin FH / Chemiker FH
- Betriebsökonomin FH / Betriebsökonom FH
- Designerin FH / Designer FH
- Konservatorin-Restauratorin FH / Konservator-Restaurator FH
Es ist mit einer Bearbeitungszeit von vier bis sechs Monaten zu rechnen. Bei entsprechender Dringlichkeit nehmen Sie bitte mit dem Staatssekretariat für Bildung,Forschung und Innovation (SBFI) Kontakt auf (siehe
Auskunft & Beratung).