SBFI

NACHTRÄGLICHER ERWERB DES FH-TITELS (NTE)

Informationen

Aktuell: Führen des Bachelortitels FH: Regelung seit 1.1.2009

Inhaberinnen und Inhaber altrechtlicher FH-Diplome dürfen seit dem 1. Januar 2009 zusätzlich den entsprechenden Bachelor-Titel (Bachelor of Arts/Bachelor of Science) tragen. Die früher ausgestellten FH-Diplome und geschützten Titel behalten ihre Gültigkeit. Es wird keine Titelumwandlung (nachträglicher Erwerb des Bachelor-Titels) vorgenommen.


Seit dem 5. Oktober 2005 ist die teilrevidierte Fachhochschulverordnung zusammen mit dem geänderten Fachhochschulgesetz und weiteren Ausführungserlassen in Kraft. Dies ist aufgrund der Einführung des Bachelor-Master-Systems erfolgt. Im Mittelpunkt der angepassten Rechtsgrundlagen stehen unter anderem die Überführung der zuvor kantonal geregelten Bereiche Gesundheit, Soziale Arbeit und Kunst.

Detaillierte Informationen zu den verschiedenen Diplomen und den entsprechenden weiteren Voraussetzungen wie Berufspraxis und/oder Nachdiplomkurs finden Sie auf dem Merkblatt und auf dem offiziellen Gesuchsformular.
 
Die altrechtlichen Titel bleiben auch nach der Umstellung auf das Bachelor-Master-System geschützt. Ab 1.1.2009, wenn die ersten Bachelor-Diplome abgegeben werden, können Inhaberinnen und Inhaber altrechtlicher FH-Titel zusätzlich den Titel Bachelor of Science (BSc) respektive Bachelor of Arts (BA) führen. Ein nachträglicher Titelerwerb ist nicht vorgesehen.

Zu beachten für den nachträglichen Titelerwerb ist:

  • Zusammen mit dem Gesuch um den nachträglichen Titelerwerb kann eine Diplomurkunde und/oder ein Diploma Supplement (erklärender Diplomzusatz in Englisch) bestellt werden.
  • Die Verfügung ist das offizielle Dokument, welches berechtigt, den geschützten Titel «... FH» zu tragen.
  • Kosten: Folgende Gebühr (Var. A, Var. B oder Var. C) ist zu entrichten:

       Var. A) Bearbeitung/Verfügung ohne Diploma Supplement Fr. 150.-
       Var. B) Bearbeitung/Verfügung mit Diploma Supplement + Fr. 25.-
       Var. C) Bearbeitung/Verfügung mit Diplomurkunde + Fr. 25.-

  • Die Einzahlung erfolgt auf das Postcheckkonto des SBFI: 30-510588-2, Vermerk «nachträglicher Titelerwerb, NTE». Originalquittung beilegen.
  • Bitte anstelle von Originalen amtlich (notariell) beglaubigte Kopien einreichen. Als solche verstehen sich die von offiziellen Stellen (z.B. Einwohnergemeinde) getätigten und visierten Kopien.
  • Originale, die als solche ersichtlich und eingeschrieben eingehen, werden nach Bearbeitung des Gesuchs mit der Verfügung wieder retourniert.
  • Bei Änderungen und/oder Ergänzungen des Heimatortes oder des Familiennamens muss mit dem Gesuch eine beglaubigte Kopie eines offiziellen Dokumentes, welche die Änderung und/oder Ergänzung bestätigt, mit den Gesuchsunterlagen eingereicht werden.

Es werden folgende geschützte Titel vergeben:

  • Sozialarbeiterin FH / Sozialarbeiter FH
  • Sozialpädagogin FH / Sozialpädagoge FH
  • Soziokulturelle Animatorin FH / Soziokultureller Animator FH
  • Diplomierte in Sozialer Arbeit FH / Diplomierter in Sozialer Arbeit FH
  • Musikerin MH / Musiker MH
  • Theaterschaffende TH / Theaterschaffender TH
  • Künstlerin HGK / Künstler HGK
  • Uebersetzerin FH / Uebersetzer FH
  • Konferenzdolmetscherin FH / Konferenzdolmetscher FH
  • Psychologin FH / Psychologe FH


Es ist mit einer Bearbeitungszeit von bis zu drei Monaten zu rechnen. Bei entsprechender Dringlichkeit nehmen Sie bitte mit dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) Kontakt auf (siehe Auskunft & Beratung).
 
Wir wünschen Ihnen privat und beruflich viel Erfolg!

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